Zwischen 12 und 20 Uhr shuttlen wir alle zwei Stunden (nur bei Bedarf) vom Bahnhof Gnevkow zum Festivalgelände und zurück. Bestellen müsst ihr das Shuttle mindestens eine Stunde vor Ankunft in Gnevkow oder Abfahrtswunsch vom Transit nur per SMS/WhatsApp an 0175 2892488 (ab 7.7., 20 Uhr). Die Fahrt kostet 2,-€ pro Person und Strecke.
DAS GELÄNDE
Die Burg Klempenow ist eine sanierte Burgruine. Hier geben sich Menschen seit fast 30 Jahren Mühe die Anlage zu erweitern und zu erhalten. Es ist aber trotzdem eine Ruine, bröckelig, pflastersteinig und holprig. Das Gelände ist nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran. Bitte seid also vorsichtig und respektvoll gegenüber dem alten Gemäuer und dem mühsam gepflegten Garten. Natürlich seid bitte auch lieb zu unseren Nachbarn. Ihr Toleranz macht das Festival erst möglich.
SPIELREGELN
Auf dem Transit und dem dazugehörigen Gelände gibt es ein paar Regeln um ein fröhliches, friedliches und so ökologisch wie mögliches Miteinander zu gewährleisten.
Bitte seid rücksichtsvoll, aufmerksam und lieb miteinander und passt auf euch auf!
Allgemein
• Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist auf dem Festivalgelände nicht gewünscht. (Es gibt wunderbare Speisen und Getränke zu freundlichen Preisen.)
• Der Handel mit Getränken, Essen, Tieren oder sonstwas ist auf dem Gelände überhaupt nicht gestattet. Händler können sich bei uns melden und wir erteilen gegebenenfalls eine Erlaubnis.
• Auch Interessenverbände oder Einzelpersonen müssen sich bei uns melden bevor sie einen Stand aufbauen. Wir sind sehr offen für Weltverbesserungen!
• Alle Regeln sind verbindlich und können mit Platzverboten durchgesetzt werden.
• Für eventuelle Diebstähle oder Sachbeschädigungen können wir als Veranstalter keine Haftung übernehmen.
Camping und Parken
• Auf dem Festivalgelände gilt die StVO. Es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, achtet auf spielende Kinder, Betrunkene und Tiere. Campen und Parken ist nur in den dafür ausgeschilderten Bereichen erlaubt!
• Parken ist nur auf dem Parkplatz neben dem Festivalgelände möglich.
• Für abgestellte Fahrzeuge können wir keine Haftung übernehmen. Die Zu- und Abfahrtswegen sind ständig freizuhalten.
• Es gibt weder auf dem Parkplatz noch auf dem Festivalgelände die Möglichkeit Chemietoiletten zu entleeren.
• Campen ist nur für Menschen möglich, die im Besitz eines Festival-Tickets sind. Wir reservieren keine Plätze aber alle werden einen schönen Platz finden. Bei speziellen Anliegen, schreibt uns. Besitzer eines Tagestickets können, wenn genug Platz ist, spontan ein Zelt aufbauen und zahlen dann 6 Euro pro Person und Nacht Zeltgebühr.
Preise
Für jedes Fahrzeug muss vor Ort außerdem ein Parkticket gekauft werden.
Fahrzeuge bis 5,50m Länge zahlen vor Ort pro Tag: 5,- € oder für das Wochenende: 10,- €.
Fahrzeuge ab 5,50m Länge brauchen ein Wohnmobil-Ticket für 15,- €. Die Parkgebühr kann vor Ort in bar gezahlt werden.
Festivalgelände und Müll
• Das gesamte Gelände ist mit Rücksicht zu nutzen! Nutzt die befestigten Wege. Respektiert den Burggarten.
• Schont die Anwohner und Nachbarn. Ihre Toleranz macht das Transit erst möglich. Also pullert bitte auf keinen Fall an deren Zäune oder ärgert ihre Katzen!
• Das Baden in der Tollense ist nicht ungefährlich. Wir übernehmen keine Verantwortung für Leib und Leben. Es gibt keine Bademeister und wir bitten dringend darum nicht in den Fluss zu springen sondern sanft hineinzugleiten! Im Prinzip gilt von unserer Seite: Baden auf eigene Gefahr.
• Benutzt unsere Toiletten UND Dixiklos.
• Bitte werft euren Müll in die Mülltonnen und nicht auf die Wiese oder ins Gebüsch und vor allem nicht in den Fluss.
• Offenes Feuer ist ausschließlich in der Feuerschale neben der Taverne erlaubt. Grillen ist auf dem Gelände nicht gestattet.
• Lasst Hunde, Katzen, Skorpione und sonstige Haus- und Nutztiere bitte Zuhause. Weder die Lautstärke noch die Atmosphäre auf einem Festival sind für Tiere das Richtige.
Platzverbot
• Nazis mitbringen ist verboten! Rassisten, Sexisten, Pegidas und ähnliche Heinis werden vom Festivalgelände verwiesen.
Jugendschutzgesetz
Auf dem gesamten Festivalgelände gilt das Jugendschutzgesetz und somit die gesetzlich vorgeschriebenen Altersbeschränkungen. Wir als Veranstalter haben keine gesonderten Jugendschutzregelungen.
Jugendliche unter 14 Jahren
Wenn Du unter 14 Jahren alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen nicht ohne eine erziehungsberechtigte Person aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 14 Jahren verboten, ebenso der Konsum!
Jugendliche unter 16 Jahren
Wenn Du zwischen 14 und 16 Jahren alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zeitlich uneingeschränkt aufhalten. Bist Du ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person unterwegs, darfst Du Dich nach 22:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 16 Jahren verboten, ebenso der Konsum!
Jugendliche über 16 Jahren
Wenn Du zwischen 16 und 18 Jahren alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zeitlich uneingeschränkt aufhalten. Bist Du ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person unterwegs, darfst Du Dich nach 24:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränke, wie Bier, Wein oder Sekt, ist an Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren erlaubt. Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist laut Jugendschutzgesetz verboten, ebenso der Konsum!
Übernachten auf den Campingplätzen
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Festivalgelände übernachten.
Übertragung des Erziehungsauftrages
Wenn Du einer Person den Erziehungsauftrag für Dein Kind überträgst, muss diese volljährig sein. Dieser Schritt sollte nur bei verantwortungsvollen Personen geschehen, die dieser anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sind. Die Verantwortung hinsichtlich der Aufsichtspflicht und des Haftungsrechts bleibt trotz Übertragung weiterhin bei den Eltern!
Du findest alle weiteren Informationen zum Jugendschutz unter www.bmfsfj.de oder www.jugendschutzaktiv.de